Doch wo Licht ist, ist auch Schatten,
wie es so schön heißt. Der Mann hat kein Händchen für die
Buchhaltung.
Eines Tages erhalte ich eine Mahnung
für eine Musterrechnung. Er hatte sie mir ausstellen müssen,
weil sich meine Kasse weigert, weiterhin seine überhöhten, falschen
Rechnungen zu begleichen. Gut, die Sache war schnell geklärt.
Trotz Musterrechnung rechnet er wenig später erneut zu
hoch ab. Als ich dies reklamiere, erläutert er mir in einem Brief,
was ich ihm bereits von meiner Kasse habe ausrichten lassen: „GOZ
100 und 101 sind nicht neben der 001 und Ä1 berechenbar“. Dem
Brief liegen, ich traue meinen Augen kaum, drei Geldscheine bei: „Ich
erstatte Ihnen daher 35 Euro, in bar beiliegend, wieder
zurück“, schreibt mir mein Arzt.
Und nun das: Ein Freund informiert mich
per Mail, dass N. nicht mehr in der Praxis sei. Statt dessen hätte
ihm C. die Zähne „sehr, sehr, sehr vorsichtig“ gesäubert. Kein
Vergleich mit N.'s gründlicher, wenn auch etwas rabiaten Arbeit.
Jetzt habe ich also noch bis November
Zeit fürs Abwägen: neuen Zahnarzt mitsamt Zahnprophylaxe suchen
oder bleiben?
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