Klar, dass ich mir dann ein Zeugnis ausstellen lasse. Nur für den Fall der Fälle, versteht
sich. So auch kürzlich geschehen.
Doch über eine Passage in dem Entwurf der Personalabteilung
will mein „Ex-Chef in spe“ gern noch mit mir sprechen, bevor er das Zeugnis
freigibt.
„Hier steht: ‚Sie ist eine gern
gesehene Mitarbeiterin‘. Klingt doch komisch, oder?“, fragt er mich, und
grinst unvermittelt. „Da könnte man doch gleich schreiben: Ihr Aussehen war
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
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